FAQ
Häufige Fragen zur Datensicherung im Insolvenzverfahren
Antworten auf die Fragen, die uns Insolvenzverwalterinnen und -verwalter am häufigsten stellen. Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an.
Allgemein
Ab wann sollte die IT gesichert werden?
So früh wie möglich, idealerweise schon im vorläufigen Verfahren. Mit jedem Tag steigt das Risiko, dass Hosting-Verträge auslaufen, Cloud-Konten gesperrt werden oder Mitarbeitende Daten mitnehmen oder löschen.
Für welche Verfahrensarten bieten Sie Ihre Leistungen an?
Für Regelinsolvenzverfahren, die vorläufige Verwaltung, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren sowie für Liquidationen. Auch Gutachter beauftragen uns für die Sicherung von Daten.
Wo sind Sie im Einsatz?
Bundesweit. In Baden-Württemberg und der Deutschschweiz sind wir kurzfristig vor Ort, in anderen Regionen nach Absprache. Viele Sicherungen beginnen wir sofort remote.
Sicherung & Technik
Welche Systeme können Sie sichern?
Physische und virtuelle Server, Arbeitsplätze und Notebooks, NAS- und SAN-Speicher, Datenbanken, E-Mail-Server, Microsoft 365, Google Workspace und viele weitere Cloud-Dienste.
Was passiert, wenn keine Zugangsdaten vorliegen?
Wir verschaffen uns in Abstimmung mit Ihnen technisch Zugang, etwa durch Sicherung der Datenträger oder das Zurücksetzen von Administratorkonten, und dokumentieren jeden Schritt.
Wie wird belegt, dass die Daten unverändert sind?
Jedes Abbild erhält bei der Sicherung eine SHA-256-Prüfsumme, die mit Zeitpunkt, Umfang und ausführender Person protokolliert wird. Eine spätere Veränderung wäre beim Abgleich sofort erkennbar.
Bleibt die alte Software nutzbar?
Ja. Wir virtualisieren das Altsystem, sodass ERP, Warenwirtschaft oder Buchhaltung ohne die ursprüngliche Hardware weiter bedienbar sind.
Zugriff & Betrieb
Wie greifen wir auf die gesicherten Daten zu?
Über einen gesicherten Browserzugang zu unserer Infrastruktur in Deutschland oder lokal auf einem Rechner in Ihrer Kanzlei. Beides ist mit oder ohne Administration durch uns möglich.
Können Steuerberatung oder Betriebsprüfung Zugriff erhalten?
Ja. Wir richten separate, protokollierte Zugänge ein, die auf die jeweils erforderlichen Daten beschränkt sind.
Was geschieht nach Abschluss des Verfahrens?
Wir archivieren die Daten bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen, übergeben sie auf Wunsch an einen benannten Verwahrer und löschen sie anschließend nachweisbar.
Recht, Datenschutz & Kosten
Ist die Verarbeitung DSGVO-konform?
Die Daten werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren verarbeitet. Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO und setzen technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO um.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der Sicherung und Verwaltung der Daten sind in der Regel aus der Masse zu tragen. Die Einordnung im Einzelfall obliegt der Verwaltung; wir liefern eine nachvollziehbare Kalkulation.
Wie wird abgerechnet?
Die Sicherung nach Aufwand, Bereitstellung und Archivierung monatlich. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot, abgestimmt auf Datenmenge und Laufzeit des Verfahrens.
Jeder Tag zählt.
Sprechen Sie uns an, sobald ein Verfahren absehbar ist. Gemeinsam klären wir, welche Systeme betroffen sind und was zuerst gesichert werden muss.
Bundesweit im Einsatz · kurzfristig vor Ort in Baden-Württemberg und der Deutschschweiz