Leistung · Sofortsicherung

Datensicherung in der Insolvenz: vollständig, sofort, nachvollziehbar

Sobald ein Insolvenzantrag gestellt ist, beginnt für die IT der Schuldnerin ein Wettlauf gegen die Zeit. Beweisanker sichert Server, Clients, Datenbanken, E-Mail und Mobilgeräte als 1:1-Abbild, protokolliert jede Sicherung mit SHA-256-Prüfsumme und Zeitstempel und übergibt Ihnen eine lückenlos dokumentierte Beweiskette.

  • 1:1-Images aller erreichbaren Systeme
  • SHA-256-Protokoll und Chain of Custody
  • Vor Ort oder remote

Leistungsbausteine

Was wir bei der Datensicherung in der Insolvenz erfassen

Gesichert wird nicht nur, was offensichtlich auf dem Fileserver liegt, sondern die gesamte Informationslandschaft des Unternehmens.

Server & NAS

Physische und virtuelle Server, Hypervisoren, NAS-Systeme und externe Datenträger werden sektorgenau abgebildet, einschließlich Systempartitionen und Konfiguration.

Clients & Notebooks

Arbeitsplatzrechner und Notebooks enthalten oft lokale Ablagen, Excel-Listen und Postfachdateien, die nirgendwo sonst existieren.

Datenbanken & ERP

Datenbanken von ERP, Warenwirtschaft und Finanzbuchhaltung sichern wir konsistent, damit sie später wieder lauffähig gemacht werden können.

E-Mail & Kommunikation

Lokale Mailserver, Postfachdateien und Archive. Cloud-Postfächer sichern wir gesondert über die Schnittstellen des Anbieters.

Mobilgeräte

Firmenhandys und Tablets sichern wir, soweit dies technisch und rechtlich möglich ist, etwa über Gerätebackups oder die Verwaltungskonsole.

Zugänge & Dokumentation

Passwörter, Administratorkonten, Lizenzschlüssel, Verträge mit IT-Dienstleistern und die Netzwerkdokumentation werden erfasst und gesichert verwahrt.

Warum die Datensicherung in der Insolvenz keinen Aufschub duldet

Mit dem Insolvenzantrag ändern sich die Verhältnisse rund um die IT schlagartig. Mitarbeitende verlassen das Unternehmen und mit ihnen das Wissen um Passwörter und Systemzusammenhänge. Rechenzentren, Hosting-Anbieter und Softwarehäuser kündigen wegen offener Rechnungen. Leasinggeber holen Hardware ab. Im ungünstigsten Fall werden Daten bewusst gelöscht oder Geräte beiseitegeschafft.

Für die Verwaltung sind diese Daten jedoch unverzichtbar. Die Geschäftsbücher gehören nach § 36 Abs. 2 Nr. 1 InsO zur Masse, und nach § 155 InsO bleiben die handels- und steuerrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten bestehen. Der Verwalter muss sie in Bezug auf die Masse erfüllen. Die Inbesitznahme nach § 148 InsO erstreckt sich in der Praxis deshalb auch auf die digitalen Bestände. Im Eröffnungsverfahren kann bereits die vorläufige Verwaltung nach § 22 InsO die Sicherung veranlassen.

Je früher die Sicherung beginnt, desto vollständiger ist das Ergebnis. Idealerweise wird die IT bereits im vorläufigen Verfahren erfasst, solange Ansprechpartner und Zugänge noch verfügbar sind. Unsere Checkliste zur IT-Sicherung beim Insolvenzantrag hilft bei der Vorbereitung.

1:1-Abbild statt Dateikopie

Eine einfache Kopie von Ordnern reicht für ein Insolvenzverfahren selten aus. Gelöschte, aber noch vorhandene Dateien, Datenbankzustände, Systemkonfigurationen und Benutzerprofile gehen dabei verloren. Wir erstellen deshalb ein sektorgenaues Abbild (Image) jedes Datenträgers. Dieses Abbild enthält den vollständigen Zustand zum Zeitpunkt der Sicherung und ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, von der Virtualisierung des Altsystems bis zur Recherche in E-Mails und Dokumenten.

Wo ein vollständiges Image technisch nicht sinnvoll ist, etwa bei laufenden virtuellen Maschinen oder großen Speichersystemen, wählen wir ein geeignetes Verfahren wie Snapshot-Exporte oder konsistente Datenbanksicherungen und dokumentieren die Abweichung.

Prüfsummen, Zeitstempel und Beweiskette

Damit die Sicherung später belastbar ist, dokumentieren wir jeden Schritt:

  • SHA-256-Prüfsumme für jedes Abbild, unmittelbar nach der Erstellung berechnet und bei jeder Kopie erneut verifiziert
  • Zeitstempel für Beginn und Ende jeder Sicherung
  • Geräteangaben wie Hersteller, Modell, Seriennummer und Kapazität
  • Chain of Custody: wer wann welchen Datenträger in Besitz hatte und wohin die Daten übertragen wurden

So lässt sich gegenüber Gericht, Gläubigerausschuss, Finanzverwaltung oder Gutachtern nachvollziehbar belegen, dass die Daten seit der Sicherung unverändert sind. Ob und wie die Dokumentation in einem konkreten Rechtsstreit verwertet wird, ist im Einzelfall rechtlich zu prüfen.

Vor Ort oder remote

Bei physischen Systemen kommen wir zur Schuldnerin. In Baden-Württemberg und der Deutschschweiz ist das in der Regel kurzfristig möglich, bundesweit nach Absprache. Viele Sicherungen lassen sich aber sofort per Fernzugriff beginnen, insbesondere bei gehosteten Servern und Cloud-Diensten. Für Microsoft 365 und andere Cloud-Konten ist Geschwindigkeit oft entscheidend, weil Anbieter nach Zahlungsausfall Konten sperren.

Zugangsdaten und Mitwirkung des Schuldners

Ohne Passwörter wird jede Sicherung aufwendiger. Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach § 97 InsO umfassen nach verbreiteter Auffassung auch Angaben zu IT-Systemen und Zugängen. Wir unterstützen Sie mit einer strukturierten Abfrage, welche Informationen benötigt werden, und erfassen Zugangsdaten, Lizenzen und Dienstleisterverträge gesichert.

Nach der Sicherung

Die gesicherten Abbilder lagern wir verschlüsselt auf Open-Source-Infrastruktur in deutschen Rechenzentren oder stellen sie lokal in Ihrer Kanzlei bereit. Erst wenn die Sicherung vollständig und verifiziert ist, sollte Hardware verwertet werden. Für den Verkauf übernehmen wir anschließend die protokollierte Datenlöschung. Für die Dauer der Aufbewahrungsfristen sorgt die revisionssichere Archivierung.

Abgerechnet wird nach Aufwand für die Sicherung und monatlich für die Bereitstellung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot. Einzelheiten zum Vorgehen finden Sie unter Ablauf.

Direkter Draht

Sicherung dringend?

Rufen Sie uns an. Wir klären Umfang und nächste Schritte meist noch im ersten Gespräch.

  • Rückmeldung in der Regel am selben Werktag
  • Sicherung vor Ort oder remote
  • Verbindliches Angebot vorab

Ablauf

So läuft die Sofortsicherung

Anruf & Bestandsaufnahme

Wir klären Standorte, Systeme, Cloud-Dienste und vorhandene Zugänge, gern schon im vorläufigen Verfahren.

Sicherung

Vor Ort oder remote erstellen wir 1:1-Abbilder aller erreichbaren Systeme und sichern Zugänge und Dokumentation.

Verifikation & Protokoll

Jedes Abbild wird per SHA-256 geprüft. Sie erhalten ein Sicherungsprotokoll mit Beweiskette.

Bereitstellung

Die Daten stehen virtualisiert, durchsuchbar oder archiviert nach dem gewünschten Zugriffsmodell bereit.

Häufige Fragen

Datensicherung bei Insolvenz

Wann sollte die IT-Sicherung im Insolvenzverfahren beginnen?

So früh wie möglich, idealerweise unmittelbar nach Bestellung der vorläufigen Verwaltung. Je mehr Zeit vergeht, desto größer ist das Risiko, dass Zugänge, Mitarbeitende oder Cloud-Konten nicht mehr verfügbar sind.

Reicht es, die Buchhaltungsdaten zu exportieren?

In der Regel nicht. Exporte enthalten meist nur Teilbestände. E-Mails, Verträge, lokale Ablagen und die Lauffähigkeit des Systems gehen verloren. Ein vollständiges Abbild hält alle Optionen offen.

Wie wird belegt, dass die Daten nicht verändert wurden?

Für jedes Abbild wird eine SHA-256-Prüfsumme berechnet und mit Zeitstempel protokolliert. Jede spätere Änderung führt zu einer anderen Prüfsumme und wäre damit erkennbar.

Können Sie auch ohne Passwörter sichern?

Die Abbilder physischer Datenträger lassen sich meist auch ohne Anmeldedaten erstellen. Bei verschlüsselten Systemen und Cloud-Diensten sind Zugänge dagegen oft zwingend. Deshalb sollten sie früh erfragt werden.

Was kostet die Datensicherung?

Das hängt von Umfang und Standorten ab. Wir rechnen nach Aufwand ab und erstellen vorab ein verbindliches Angebot. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.

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Jeder Tag zählt.

Sprechen Sie uns an, sobald ein Verfahren absehbar ist. Gemeinsam klären wir, welche Systeme betroffen sind und was zuerst gesichert werden muss.

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