Für Insolvenzverwalter, Sachwalter und Gutachter

IT-Dienstleister für Insolvenzverwalter

Beweisanker übernimmt für Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter die vollständige Sicherung der IT der Schuldnerin: Server, Buchhaltung, E-Mail und Cloud-Konten. Nachweisbar dokumentiert, für die Verwaltung weiter nutzbar und mit Kosten, die Sie vorab kennen.

  • Fester Ansprechpartner für Ihre Kanzlei
  • Sicherung vor Ort oder remote
  • SHA-256-Prüfsummen und Zeitstempel-Protokoll
  • Verbindliches Angebot vor Beginn

Ihre Situation

Was die IT im Verfahren für Sie bedeutet

Mit der Bestellung übernehmen Sie Verantwortung für einen Datenbestand, den Sie nicht aufgebaut haben, dessen Zustand Sie nicht kennen und der oft schon zu verfallen beginnt.

Zeitdruck

Hosting-, Lizenz- und Wartungsverträge laufen aus oder werden wegen Zahlungsrückständen gesperrt. Mitarbeitende mit Systemwissen verlassen das Unternehmen. Was in den ersten Tagen nicht gesichert wird, ist später oft nicht mehr vollständig zu rekonstruieren.

Masse schonen

Die Kosten der IT-Sicherung belasten die Masse. Deshalb sichern wir gezielt das Erforderliche, kalkulieren den Aufwand vorab und vermeiden laufende Kosten für Altsysteme, die nicht mehr gebraucht werden.

Haftungsrisiko bei Datenverlust

Gehen Buchhaltungsdaten oder Korrespondenz verloren, kann das die Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen nach §§ 129 ff. InsO erschweren und Fragen nach der Sorgfalt der Verwaltung aufwerfen. Eine dokumentierte Sicherung schafft hier eine belastbare Grundlage.

Aufbewahrungspflicht nach § 155 InsO

Die handels- und steuerrechtlichen Buchführungspflichten bleiben bestehen und sind von Ihnen in Bezug auf die Masse zu erfüllen. Dazu gehört, digitale Unterlagen über Jahre lesbar und für die Finanzverwaltung auswertbar vorzuhalten.

Verfahrensarten

Passend zu Ihrer Rolle im Verfahren

Der Bedarf unterscheidet sich je nach Verfahrensstadium und Aufgabe. Wir stimmen Umfang und Vorgehen auf Ihre Rolle ab.

Vorläufige Verwaltung (§ 22 InsO)

Im Eröffnungsverfahren geht es vor allem um Sicherung. Wir erfassen den Bestand, sichern gefährdete Systeme und Cloud-Konten und dokumentieren den Zustand, bevor Daten verloren gehen.

Checkliste für die ersten 72 Stunden →

Eröffnetes Verfahren

Nach der Eröffnung stehen Inbesitznahme (§ 148 InsO), Auswertung und Aufbewahrung im Vordergrund. Wir stellen das Altsystem virtualisiert bereit und machen die Daten durchsuchbar.

Altsysteme virtualisieren →

Eigenverwaltung und Sachwalter

In der Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) bleibt die IT beim Schuldner. Für Sachwalter schaffen wir einen unabhängigen, prüfbaren Datenbestand für Kontrolle und Prüfung von Ansprüchen.

Datenaufbereitung →

Liquidation und Betriebsfortführung

Bei Einstellung sichern wir vor der Verwertung der Hardware und löschen danach nachweisbar. Bei Fortführung oder übertragender Sanierung trennen wir Daten sauber und sichern den Stand zum Stichtag.

Datenlöschung und Verwertung →

Gutachter

Für Gutachten zu Eröffnungsgründen und Massekostendeckung brauchen Sie schnell belastbare Zahlen. Wir sichern die Buchhaltung und machen sie ohne die Mitarbeit der Schuldnerin auswertbar.

Datensicherung bei Insolvenz →

Was wir Ihnen abnehmen

Die IT einer Schuldnerin ist selten gut dokumentiert. Zugangsdaten liegen bei ehemaligen Mitarbeitenden oder externen Dienstleistern, Daten verteilen sich auf eigene Server, Notebooks, NAS-Systeme und Cloud-Dienste wie Microsoft 365. Beweisanker übernimmt die technische Seite vollständig: Wir erfassen die Systemlandschaft, sichern alle erreichbaren Datenbestände als unveränderte Abbilder und protokollieren jeden Schritt mit SHA-256-Prüfsummen und Zeitstempeln. So lässt sich die Unverändertheit der Daten später gegenüber Gericht, Gutachtern oder Betriebsprüfung belegen.

Die Sicherung allein genügt in der Praxis selten. Sie brauchen Zugriff auf die Finanzbuchhaltung, auf offene Posten, auf E-Mail-Korrespondenz und auf Verträge. Deshalb virtualisieren wir das Altsystem, sodass Warenwirtschaft und Buchhaltung in ihrer gewohnten Form bedienbar bleiben, auch wenn die Hardware längst verwertet ist. Für Anfechtungsprüfungen bereiten wir die Bestände durchsuchbar auf. Nach Abschluss der Auswertung übernehmen wir die Archivierung über die Aufbewahrungsfristen und am Ende die nachweisbare Löschung.

So arbeiten wir mit Kanzleien zusammen

Fester Ansprechpartner. Ihre Kanzlei hat für jedes Verfahren eine feste Ansprechperson, die den Stand kennt und Rückfragen ohne Umwege beantwortet. Das gilt für Sie ebenso wie für Ihre Sachbearbeitung.

Rückruf und Klärung. Nach Ihrer Anfrage rufen wir zurück und klären Umfang, Standorte, Zugänge und Dringlichkeit. In Baden-Württemberg und der Deutschschweiz sind wir kurzfristig vor Ort, bundesweit nach Absprache. Viele Sicherungen, etwa von Cloud-Konten, beginnen wir remote.

Verbindliches Angebot. Sie erhalten vor Beginn ein verbindliches Angebot. Die Sicherung rechnen wir nach Aufwand ab, Bereitstellung und Archivierung monatlich. So sind die Kosten als Massekosten transparent kalkulierbar und lassen sich gegenüber Gericht und Gläubigerausschuss nachvollziehbar darstellen.

Sicherung und Bereitstellung. Nach Freigabe sichern wir die Systeme und stellen die Daten nach dem gewünschten Modell bereit: im Browser über unsere Infrastruktur in deutschen Rechenzentren, auf Basis von Open-Source-Software, oder lokal in Ihrer Kanzlei. Zugänge für Steuerberatung oder Betriebsprüfung richten wir kontrolliert und protokolliert ein.

Übergabe nach Verfahrensende. Mit der Aufhebung des Verfahrens endet die Aufbewahrungspflicht nicht. Wir regeln gemeinsam mit Ihnen, wo und wie die Unterlagen bis zum Fristablauf verbleiben, und übergeben den Bestand auf Wunsch an die zuständige Stelle oder archivieren ihn weiter. Mehr dazu im Ratgeber Aufbewahrungspflichten im Insolvenzverfahren.

Je früher Sie uns einbinden, desto vollständiger ist die Sicherung. Besonders Cloud-Konten werden nach Zahlungsausfall gesperrt und nach einer Übergangszeit endgültig gelöscht.

Direkter Draht

Sicherung dringend?

Rufen Sie uns an. Wir klären Umfang und nächste Schritte meist noch im ersten Gespräch.

  • Rückmeldung in der Regel am selben Werktag
  • Sicherung vor Ort oder remote
  • Verbindliches Angebot vorab

Ablauf

Vom ersten Anruf bis zur Übergabe

Anfrage und Rückruf

Sie schildern uns kurz das Verfahren. Wir rufen zurück und klären Systeme, Standorte, Zugänge und Fristen.

Angebot und Freigabe

Sie erhalten ein verbindliches Angebot zu Sicherung, Bereitstellung und Laufzeit. Nach Ihrer Freigabe beginnen wir.

Sicherung mit Protokoll

Wir sichern vor Ort oder remote und dokumentieren jedes Abbild mit Prüfsumme, Zeitpunkt und Umfang.

Bereitstellung und Auswertung

Das Altsystem wird virtualisiert, die Daten werden durchsuchbar. Sie und berechtigte Dritte erhalten Zugang.

Archiv, Übergabe und Löschung

Wir archivieren bis zum Fristende, übergeben nach Verfahrensende geordnet und löschen anschließend nachweisbar.

Häufige Fragen

Fragen aus Kanzleien

Können Sie schon im vorläufigen Verfahren tätig werden?

Ja. Gerade im Eröffnungsverfahren ist die Sicherung besonders wichtig, weil Systeme noch laufen und Zugänge noch bestehen. Wir stimmen uns mit Ihnen als vorläufigem Verwalter oder Gutachter über den Umfang ab.

Wie werden die Kosten abgerechnet und gegenüber der Masse dargestellt?

Die Sicherung rechnen wir nach Aufwand ab, Bereitstellung und Archivierung monatlich. Vor Beginn erhalten Sie ein verbindliches Angebot, sodass Sie die Kosten als Massekosten vorab einplanen und nachvollziehbar dokumentieren können.

Was ist, wenn niemand mehr die Zugangsdaten kennt?

Das ist häufig. Wir prüfen, welche Zugänge über Administratorkonten, Dienstleister oder Hersteller wiederherstellbar sind, und sichern physische Datenträger direkt. Die Mitwirkungspflichten des Schuldners nach § 97 InsO können dabei helfen, fehlende Informationen zu erhalten.

Wie belegen Sie, dass die Daten unverändert sind?

Jedes Abbild erhält bei der Sicherung eine SHA-256-Prüfsumme, die mit Zeitpunkt und Umfang protokolliert wird. Durch erneute Berechnung lässt sich jederzeit prüfen, ob der Bestand unverändert ist.

Was geschieht mit den Daten nach Aufhebung des Verfahrens?

Wir klären mit Ihnen frühzeitig, wer die Unterlagen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen verwahrt. Wir archivieren weiter, übergeben den Bestand geordnet oder löschen nach Fristablauf mit Löschprotokoll.

Jeder Tag zählt.

Sprechen Sie uns an, sobald ein Verfahren absehbar ist. Gemeinsam klären wir, welche Systeme betroffen sind und was zuerst gesichert werden muss.

Bundesweit im Einsatz · kurzfristig vor Ort in Baden-Württemberg und der Deutschschweiz